Stoffe und Gemische k?nnen eine Gefahr für Gew?sser sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gef?hrlichkeit in Wassergef?hrdungsklassen (WGK) – bzw. als ?allgemein wassergef?hrdend“ oder ?nicht wassergef?hrdend“ – eingestuft werden.
1055 mal als hilfreich bewertet
Das Einstufungsverfahren für Stoffe und Gemische ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergef?hrdenden Stoffen (AwSV) geregelt, welche das bisherige Einstufungsverfahren nach Verwaltungsvorschrift wassergef?hrdende Stoffe (VwVwS) fortschreibt.
awsv-status Quelle: Gunnar Minx
Aufgrund der WGK und der Tonnage der gehandhabten wassergef?hrdenden Stoffe legt die AwSV einheitliche Anforderungen für Anlagen bundesweit fest. Damit soll eine Gef?hrdung von Grund- und Oberfl?chengew?ssern bei der Lagerung und Handhabung der Stoffe ausgeschlossen werden. Au?erdem bietet die Einstufung für Anlagenbetreiber, Vollzugsbeh?rden vor Ort sowie im Falle eines Unfalls für die ?rtlichen Feuerwehren eine aggregierte Gef?hrlichkeitskennzahl. So müssen sie die Relevanz aller Kombinationen von Gef?hrlichkeitsmerkmalen für den Gew?sserschutz nicht im Einzelnen beurteilen. Die WGK-Einstufung schafft darüber hinaus den Anreiz, besonders gef?hrliche oder schlecht untersuchte Stoffe durch solche, die weniger wassergef?hrdend und gut untersucht sind, zu ersetzen. Hinweise zu anlagenbezogenen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes im Artikel ?Anlagensicherheit“ unter dem ?Thema“ ?Wirtschaft und Konsum“. Hinweise zu den rechtlichen Regelungen finden Sie im Artikel ?Rechtliche Grundlagen“. Hinweise zum Einstufungsverfahren finden Sie im Artikel ?WGK-Einstufung“. Die AwSV unterscheidet die WGK-Einstufung von Stoffen und Gemischen. Hierbei ist für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse folgendes zu beachten (siehe auch § 2 Begriffsbestimmungen der AwSV):
Stoffe
Ein ?Stoff“ ist ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren. Ein Reaktionsgemisch, das nicht weiter getrennt und aufgearbeitet wird, kann als Stoff betrachtet werden. Gleiches gilt für Stoffe, die aufgrund ihrer (teilweisen) natürlichen Herkunft eine komplexe chemische Zusammensetzung aufweisen (z. B. Mineral?lprodukte oder Fetts?ureester). Die Einstufungen von Stoffen in WGK werden beim Umweltbundesamt unter Verwendung des Dokumentationsformblatts 1 für Stoffe dokumentiert. Unterschriebene Einstufungsdokumentationen sind zu richten an:
Auf dem Postweg: Umweltbundesamt Fachgebiet IV 2.6 Wassergef?hrdende Stoffe Schichauweg 58 12307 Berlin
Oder per E-Mail an: WGK [at] uba [dot] de
Gemische
Gemische bestehen aus zwei oder mehr Stoffen (Komponenten). Die Einstufung von Gemischen findet eigenverantwortlich statt, wobei der Betreiber die Dokumentation seiner Einstufung (Dokumentationsformblatt 2 oder 3 für Gemische) der zust?ndigen wasserrechtlichen Genehmigungsbeh?rde vorlegen und nicht beim Umweltbundesamt einreichen muss.
Erzeugnisse
Erzeugnisse werden nicht in eine WGK eingestuft. Für die Anwendung der AwSV ist die Frage, ob es sich chemikalienrechtlich um Erzeugnisse handelt oder nicht, nicht entscheidend. Ma?gebend ist, ob mit wassergef?hrdenden Stoffen im Sinne von § 62 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. § 2 Absatz 2 AwSV (sowohl Stoffe als auch Gemische) in einer Anlage umgegangen wird. Ist dies der Fall, ist die AwSV zu beachten. Das Chemikalienrecht macht keine Vorgabe für das Wasserrecht. Ob das betrachtete Objekt selbst als wassergef?hrdender Stoff anzusehen ist oder ob durch Umgang mit dem Objekt mit wassergef?hrdenden Stoffen umgegangen wird (z. B. bei einem Hydraulikaggregat), ist für die Er?ffnung des Anwendungsbereichs der AwSV ebenfalls unerheblich.
?Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
Kontakt
W?rlitzer Platz 1 06844 Dessau-Ro?lauBitte kontaktieren Sie uns bevorzugt per E-Mail: buergerservice [at] uba [dot] deTelefonisch erreichen Sie uns Mo - Fr zu den Servicezeiten 9.00 – 15.00 Uhr unter: +49-340-2103-2416Fax: +49-340-2104-2285