Ausschuss für Innenraumrichtwerte (vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe)

Quelle: Christine D?umling / Umweltbundesamt
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte bewertet Verunreinigungen der Innenraumluft und setzt bundeseinheitliche Richtwerte fest.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte bewertet Verunreinigungen der Innenraumluft und setzt bundeseinheitliche Richtwerte fest.
Die Innenraumluft ist ein relevanter Aufnahmepfad für Chemikalien. Zur Beurteilung der Innenraumluftqualit?t in ?ffentlichen und privaten Geb?uden setzt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Richtwerte sowie hygienische Leitwerte fest. Darüber hinaus leitet der AIR auch risikobezogene Leitwerte für ausgew?hlte Kanzerogene in der Innenraumluft ab. Der AIR besteht aus Fachleuten des Bundes und der L?nder, die auf Mandat der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden (AOLG) benannt werden. Das UBA beruft zus?tzliche Expertinnen und Experten für die Arbeit im Ausschuss.
Die Gesch?ftsstelle des AIR ist im Umweltbundesamt im Fachgebiet II 1.2 ?Toxikologie, gesundheitsbezogener Umweltbeobachtung“ angesiedelt.
Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90 Prozent der Zeit in Innenr?umen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m3 Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person t?glich zu sich nimmt. Deshalb ist es wichtig, dass Vorkehrungen getroffen werden, die eine gute Innenraumluftqualit?t sicherstellen. Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft ?sch?dlich” ist. Dazu dienen Richtwertableitungen.
Der Rat von Sachverst?ndigen für Umweltfragen (SRU) definiert ?Innenr?ume” als Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerr?umen, Küchen und Badezimmern, au?erdem Arbeitsr?ume in Geb?uden, die im Hinblick auf gef?hrliche Stoffe nicht dem Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegen wie etwa Büror?ume. Innenr?ume in ?ffentlichen Geb?uden (Krankenh?user, Schulen, Kindertagesst?tten, Sporthallen, Bibliotheken, Gastst?tten, Theater, Kinos und anderen ?ffentliche Veranstaltungsr?umen) sowie das Innere von Kraftfahrzeugen und ?ffentlichen Verkehrsmitteln z?hlen ebenfalls dazu.
W?hrend für Arbeitspl?tze, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, Grenzwerte nach der Gefahrstoffverordnung gelten, trifft dies für die oben genannten Innenr?ume nicht zu. So ist eine Belastung mit Formaldehyd in der Luft eines Büroraumes, die durch Ausgasung aus spanplattenhaltigen M?beln entsteht, wie eine Wohnraumbelastung zu betrachten und nicht wie eine Belastung am Arbeitsplatz, etwa in der chemischen Industrie.
Die Grundlage der Ableitung von Richtwerten des AIR ist in verschiedenen im Bundesgesundheitsblattver?ffentlichten Basispapieren beschrieben. Es gibt zwei Richtwert-Kategorien: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenw?rtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese h?here Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den R?umen, eine gesundheitliche Gef?hrdung sein. Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenw?rtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeintr?chtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine überschreitung ist allerdings mit einer über das übliche Ma? hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Ma?nahmen am Geb?ude (handeln muss in diesem Fall der Geb?udebetreiber) oder durch ver?ndertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen.
Leitwerte werden festgelegt, wenn systematische praktische Erfahrungen vorliegen, dass mit steigender Konzentration die Wahrscheinlichkeit für Beschwerden oder nachteilige gesundheitliche Auswirkungen zunimmt, der Kenntnisstand aber nicht ausreicht, um rein toxikologisch begründete Richtwerte abzuleiten. Für Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub (Particulate Matter - PM 2,5) wurden folgende Leitwerte festgelegt.
Leitwerte für die Innenraumluft
Da die Innenraumluft zahlreiche organische Verbindungen enthalten kann, hat das Vorg?ngergremium des AIR (die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der IRK/AOLG) Ma?st?be zur Beurteilung von flüchtigen organischen Verbindungen in der Innenraumluftqualit?t mit Hilfe der TVOC-Werte erarbeitet. Für die Bewertung von TVOC-Werten wurden 5 Stufen definiert und für die einzelnen Stufen wurden bestimmte Ma?nahmen empfohlen. Hierbei ist zu beachten, dass die toxikologisch begründeten Richtwerte des AIR stets Vorrang vor dem TVOC-Konzept haben.
Zur gesundheitlichen Bewertung von krebserzeugenden Stoffen in der Innenraumluft sind belastbare Angaben zu seinem üblichen Vorkommen in der Innenraumluft in Form des 95. Perzentils (Referenzwert) sowie zur Expositions-Risikobeziehung erforderlich. In Abh?ngigkeit vom Wirkungsmechanismus des krebserzeugenden Stoffes bewertet der Ausschuss, welche Risikofunktion angemessen ist. Wenn eine belastbare Expositions-Risikobeziehung verfügbar ist, soll diejenige Konzentration des krebserzeugenden Stoffes in der Innenraumluft ermittelt werden, die nach lebenslanger Exposition mit einem theoretischen Krebsrisiko von 10-6 verbunden ist. Diese Konzentration soll mit seinem Referenzwert verglichen werden. Liegt die aus der Expositions-Risikobeziehung abgeleitete Konzentration oberhalb des m?glichst aktuellen Referenzwertes, wird sie als risikobezogener Leitwert für die Bewertung verwendet. Ist die Konzentration des Referenzwertes mit einem h?heren theoretischen Risiko als 10-6 verknüpft, wird ein vorl?ufiger Leitwert anhand des Referenzwertes in der Innenraumluft festgelegt.
Risikobezogene Leitwerte für die Innenraumluft
Bei vielen Einrichtungen besteht ein Interesse, sich über den Stand der gesundheitlichen Bewertung von Verunreinigungen der Innenraumluft zu informieren. Die Ad-hoc-AG ?Innenraumrichtwerte“ hat deshalb bei der 41. Sitzung beschlossen, eine Ergebnisfassung der Sitzungsprotokolle auf der Homepage des UBA ?ffentlich zug?nglich zu machen. Sie finden diese Dokumente unten auf dieser Seite zum Herunterladen.
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumichtwerte, Bundesgesundheitsbl 64: 126-135 (2020)
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumichtwerte, Bundesgesundheitsbl 63: 1304-1310 (2020)
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte Bundesgesundheitsbl 63 (3): 361 – 367 (2020)
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
Bundesgesundheitsbl (2019)
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
Bundesgesundheitsbl 62 (1) :114 – 117 (2019)
Gesundheitliche Bewertung von 1,2-Dichlorethan (1,2-DCE) in der Innenraumluft
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
Bundesgesundheitsbl 61 (4) : 488 – 493 (2018)
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte.
Bundesgesundheitsbl 60 (11) :1305 – 1315 (2017)
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte.
Bundesgesundheitsbl 60 (11) :1298 – 1304 (2017)
Richtwert für Propan-1,2-diol (Propylenglykol) in der Innenraumluft
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte.
Bundesgesundheitsbl 59 (8): 1028–1039 (2016)
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte.
Bundesgesundheitsbl 59 (8): 1040–1044 (2016)
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
Bundesgesundheitsbl 59 (11) :1522–1539 (2016)
Richtwerte für Toluol und gesundheitliche Bewertung von C7-C8-Alkylbenzolen
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte. Bundesgesundheitsbl 58 (11-12) :1378–1389 (2015)
Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden Bundesgesundheitsbl 58 (7) :762–768 (2015)
Datenblatt Richtwerte für 2-Chlorpropan in der Innenraumluft
Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl 58: 505-512 (2015)
Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl 57: 1442–1450 (2014)
Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl 57:1232–1241 (2014)
Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl 57: 733-743 (2014)
Mit dem Beschluss des Protokolls der 48. Sitzung am 4. Und 5. November 2013 hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe ihre Richtwerte für Kohlenmonoxid in der Innenraumluft von 1997 au?er Kraft gesetzt .Nach Auffassung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe entsprachen die Richtwerte nicht mehr dem aktuellen Kenntnisstand. Stattdessen beschloss die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die Leitwerte der Weltgesundheitsorganisation für Kohlenmonoxid sowie die Begründung für ihre Ableitung als Leitwerte für die Innenraumluft zu übernehmen.
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 56 (2013), S. 590-599.
Bundesgesundheitsblatt 56(10): 1448-1459 (2013)
Richtwerte für Naphthalin und Naphthalin-?hnliche Verbindungen in der Innenraumluft (Stand 2013) Richtwerte für die Innenraumluft: Naphthalin (Stand 2004, abgel?st von den Richtwerten 2013)
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 56 (2013), S. 1434-1447.
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 56 (2013), S. 148-158.
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 56 (2013), S. 286-320.
Richtwerte für Glykolether und Glykolester in der Innenraumluft: Bewertungstext
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 56 (2013), S. 286-320
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 55 (2012), S. 1201-1214.
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 55 (2012), S. 1192-1200.
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 55 (8) (2012), S. 1061-1068.
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl 54(2011), S. 1262–1268.
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 54(2011), S. 997–1004.
Gesundheitliche Bewertung von Trichloramin in der Hallenbadluft
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 54(2011), S. 510 - 515.
Ad-hocArbeitsgruppe ?Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 54(2011), S. 388 - 400.
Richtwerte für zyklische Dimethylsiloxane in der Innenraumluft.
Ad-hoc Arbeitsgruppe ?Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der AOLG. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010), S. 1206 - 1215.
Richtwerte für monocyclische Monoterpene (Leitsubstanz d-Limonen).
Ad-hoc Arbeitsgruppe ?Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010), S. 984 - 988.
Ad-hoc Arbeitsgruppe ?Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 53 (2010), S. 636 - 640.
Ad-hoc Arbeitsgruppe ?Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 52 (2009), S. 650 -659
Richtwerte für ges?ttigte azyklische aliphatische C4- bis C11-Aldehyde in der Innenraumluft.
Ad-hoc Arbeitsgruppe ?Innenraumrichtwerte” aus Mitgliedern der Innenraumlufthygienekommission (IRK) des Umweltbundesamtes sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden (AOLG).
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 51 (2008), S. 1370 -1378.
Gesundheitliche Bedeutung von Feinstaub in der Innenraumluft
Ad-hoc Arbeitsgruppe ?Innenraumrichtwerte” der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden.
Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 51 (2008), S. 1358 -1369.
Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft
Mitteilungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der IRK (2007) Gesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 50(11): S. 1455-1465.
Gesundheitliche Bewertung dioxin?hnlicher polychlorierter Biphenyle in der Innenraumluft.
Sagunski, H. und I. Mangelsdorf: Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 48 (2005), S. 803-813 .
Richtwerte für die Innenraumluft: Aromatenarme Kohlenwasserstoffgemische (C-C)
Sagunski, H. und B. Heinzow: Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 46 (2003), S. 346-352.
Richtwerte für die Innenraumluft: Bicyclische Terpene (Leitsubstanz a-Pinen)
Sagunski, H. und E. Rosskamp: Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 45 (2002), S. 300-306.
Richtwerte für die Innenraumluft: Tris(2-chlorethyl)phosphat
Wolf, T. und H. Stirn: Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 43 (2000), S. 505-512.
Link, B.: Richtwerte für die Innenraumluft: Quecksilber
Bundesgesundheitsblatt 42 (1999), S. 168-174.
Sagunski, H.: Bundesgesundheitsblatt 41 (9): S. 392-421 (1998)
Witten, J., H. Sagunski und B. Wildeboer: Bundesgesundheitsblatt 40 (1997), S. 278-284.
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 40 (1997), S. 234-236.
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte Bundesgesundheitsbl 63 (3): 368 – 369 (2020)
Rundungsregeln für die Anwendung von Richt- und Leitwerten des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
Gesundheitliche Bewertung krebserzeugender Verunreinigungen der Innenraumluft – erste Erg?nzung zum Basisschema
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte Bundesgesundheitsbl 58 (7): 769–773 (2015)
Bundesgesundheitsblatt 57(8):1002-1018 (2014)
Bundesgesundheitsblatt 57(1): 148-153 (2014)
Mitteilung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumlufthygiene und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden, Bundesgesundheitsblatt 55(2): 279-290 (2012)
Ad-hoc Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygienekommission (IRK) des Umweltbundesamtes sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden (AOLG); Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 50 (2007), S. 990-1005.
Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten.
Seifert, B.: Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 42 (1999), S. 270-278.
Empfehlungen und Richtwerte / Ergebnisprotokoll der 11. Sitzung am 17. und 18.11.2020
Empfehlungen und Richtwerte / Ergebnisprotokoll der 10. Sitzung am 26. und 27.11.2019
Empfehlungen und Richtwerte / Ergebnisprotokoll der 9. Sitzung am 3. und 4. Juli 2019
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 8. Sitzung am 04. und 05. Dezember 2018
Empfehlungen und Richtwerte / Ergebnisprotokoll der 7. Sitzung am 03./04.05.2018
Empfehlungen und Richtwerte / Ergebnisprotokoll der 6. Sitzung am 02./03.11.2017 Anhang I zum Protokoll der 6. AIR-Sitzung: PCB in der Innenraumluft – Stellungnahme des AIR zur aktuellen Bewertungen
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 5. Sitzung am 15.03.2017
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 4. Sitzung am 02./03.11.2016
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 3. Sitzung am 06 04.2016
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 2. Sitzung am 26. und 27.11.2015
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 50. Sitzung am 4. und 5. 11.2014
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 48. Sitzung
Empfehlungen und Richtwerte / Ergebnisprotokoll der 47. Sitzung am 26.02.2013
Empfehlungen und Richtwerte/ Stellungnahme der Ad-hoc-AG zur Geru
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 46. Sitzung a
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 45. Sitzung a
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 44. Sitzung a
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 43. Sitzung am
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der Sondersitzung
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 42. Sitzung am
Empfehlungen und Richtwerte/ Ergebnisprotokoll der 42. Sitzung am
Sagunski, H.: Bundesgesundheitsblatt 39 (1996): S. 416-421
(Stand 1996, abgel?st von den Richtwerten 2016).
Englert, N.: Bundesgesundheitsblatt 40 (1997): S. 425-428.
(Stand 1997, abgel?st von den Leitwerten 2013).
Englert, N.: Bundesgesundheitsblatt 41 (1): S. 9-12 (1998)
(Stand 1998, abgel?st von den Richtwerten 2019).
Ad-hoc Arbeitsgruppe "Innenraumrichtwerte" der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbeh?rden. Bundesgesundheitsblatt 49 (11) (2006): S. 1169. (Stand 2006, abgel?st von den Richtwerten 2016)
Formaldehyd – ?nderung des Richtwertes für die Innenraumluft von 0,1 ppm nicht erforderlich