Lampen und Leuchten

Quelle: Umweltbundesamt
Wie sieht die Energieverbrauchskennzeichnung bei Lampen und Leuchten aus und was kann ich daraus ersehen?
Wie sieht die Energieverbrauchskennzeichnung bei Lampen und Leuchten aus und was kann ich daraus ersehen?
Umgangssprache und Fachsprache klaffen bei diesen Bezeichnungen auseinander. Ein Bild erkl?rt die Unterschiede.
Die Kennzeichnung mit Energieklassen ist von Haushaltsger?ten wie Kühlschr?nken und Waschmaschinen bekannt. Auch bei Lampen gibt es diese – und das schon recht lange. Eine EG-Richtlinie aus dem Jahre 1998 sah die Energieklassen A bis G vor. Charakteristisch für den Energieaufkleber ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, gelb und orange für eine mittlere und rot für eine geringe Effizienz. Die Kennzeichnungspflicht von 1998 galt im wesentlichen für die Lampen, die zur Zeit ihrer Verabschiedung in Privathaushalten und Büros üblicherweise eingesetzt wurden: Herk?mmliche und Halogenglühlampen, stabf?rmige und kompakte Leuchtstofflampen; Reflektorlampen und LED-Lampen waren ausgenommen.
Die EG-Verordnung 244/2009/EG führte unter anderem zu dem sogenannten Glühlampenausstieg. Lampen geringerer Stromeffizienz dürfen nicht mehr in den Handel gelangen. Dies betrifft vor allem herk?mmliche Glühlampen und bei den Halogenglühlampen die weniger effizienten. Dadurch sind die Energieklassen F und G entbehrlich geworden. Mit der Verordnung 874/2012/EU wurde die Energieverbrauchskennzeichnung neu gestaltet. Die Klassen F und G entfielen; die Skala endet nun bei der Klasse E, und die bisherige Klasse A wurde aufgeteilt in die Klassen A, A+ und A++. Damit k?nnen besonders stromeffiziente Lampen besser unterschieden werden.
Eine neue Kennzeichnungsverordnung? wird dies weiter ?ndern. Die Anfang Dezember 2019 ver?ffentlichte Verordnung sieht ab dem 1. September 2021 eine Rückkehr zur Klasseneinteilung von A bis G vor. Bis dahin bleiben die derzeit verwendeten Energieaufkleber gültig.
Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (auch Leistungsaufnahme genannt; Einheit Watt, W) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleicher Helligkeit. Eine Kenngr??e zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen (lm). Der Lichtstrom ist ein gewisses Ma? für die Helligkeit einer Lampe. Sind beim Kauf Lampen gefunden, die ausreichend Licht abgeben (Lumen), von ihren Abmessungen und anderen Eigenschaften wie beispielsweise der Farbtemperatur (Lichtfarbe) passen, kann die Kaufentscheidung anhand der Stromeffizienz fallen. W?hrend eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt ben?tigte, um rund 710 Lumen abzugeben, ben?tigt eine Halogenglühlampen in Birnenform dafür rund 50 Watt und eine Kompaktleuchtstoff- oder Leuchtdioden-Lampe (LED) deutlich weniger. Lampen der Klasse A++ verbrauchen für die gleiche Lichtmenge am wenigsten Strom, Lampen der Klasse E am meisten. Wer Lampen innerhalb einer Klasse vergleichen will, kann dies anhand der Angabe zum Energieverbrauch machen: Dieser mu? auf dem Energieaufkleber oder auf der Verpackung zu finden sein und gibt an wieviele Kilowattstunden die Lampe pro 1000 Stunden verbraucht (kWh/1.000 h).
Die derzeit geltende Verordnung 874/2012/EU brachte die Kennzeichnung von Leuchten mit dem Energieaufkleber mit sich. Zwar gibt es auch bei Leuchten gro?e Unterschiede in der Stromeffizienz – manche Leuchten haben einen Lampenschirm, der das von der Lampe abgegebene Licht stark d?mpft oder das Licht filtert, damit es in einer bestimmten Farbe erscheint; andere Leuchten d?mpfen das Licht kaum. Die Angabe einer Energieklasse auf dem Aufkleber bezieht sich aber nicht auf die gesamte Leuchte, sondern nur auf die Lampe(n).
Die im Dezember 2019 ver?ffentlichte neue Verordnung 2019/2015/EU sieht ein Ende dieser Leuchtenkennzeichnung vor. Deshalb verschwinden die betreffenden Energieaufkleber nach und nach aus den Gesch?ften.