H?ufige Fragen zum Thema Licht
Die folgenden Fragen und Antworten bieten einführende Informationen zum Thema Beleuchtung und Kompaktleuchtstofflampen (eine Variante der "Energiesparlampen").
Die folgenden Fragen und Antworten bieten einführende Informationen zum Thema Beleuchtung und Kompaktleuchtstofflampen (eine Variante der "Energiesparlampen").
Die folgenden Informationen sind zum Teil ein Auszug aus der Ver?ffentlichung ?Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”, in der Sie ausführlichere und weiterführende Informationen finden.
Umgangssprache und Fachsprache klaffen bei diesen Bezeichnungen auseinander. Das Bild unten erkl?rt die Unterschiede.
Die Glühlampen teilt man in herk?mmliche und in Halogenglühlampen. Bei beiden wird ein elektrischer Leiter durch elektrischen Strom aufgeheizt und dadurch zum Leuchten angeregt: die Glühwendel. Der Unterschied zwischen beiden Glühlampenarten liegt vor allem darin, da? bei Halogenlampen das Halogen Brom oder Iod dem Schutzgas zugegeben ist, das die Wolfram-Glühwendel umgibt. Das Halogen verbindet sich im Betrieb mit verdampftem Wolfram, so da? dieses sich nicht so leicht auf der Kolbeninnenseite absetzt; die Kolbenschw?rzung ist deutlich geringer als bei herk?mmlichen Glühlampen. N?heres zu der Bezeichnung ?Energiesparlampe” finden Sie in der UBA-Schrift ?Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.
Glühlampen kann man in herk?mmliche Glühlampen und Halogenglühlampen einteilen. Standardglühlampen sind die wichtigste Gruppe der herk?mmlichen Glühlampen. Sie sind in vielen Privathaushalten anzutreffen. Standardglühlampen haben einen E27-Sockel und einen klaren Kolben der Form A (Birnenform) in Standardgr??e, wie ihn das nebenstehende Bild zeigt. Dieser ist mit einem Stickstoff-Argon-Gemisch als Schutzgas gefüllt. Die Lebensdauer betr?gt rund 1'000 Stunden.
Zu den sonstigen herk?mmlichen Glühlampen z?hlen Lampen mit anderem Sockel (beispielsweise E14), anderer Kolbenform (beispielsweise Kerzenform), anderer Kolbenf?rbungen oder -beschichtung (beispielsweise mit durchsichtigem blauen Kolben für die Umfeldbeleuchtung beim Fernsehen), anderer Kolbenfüllung (beispielsweise Krypton), anderer Lebensdauer (beispielsweise 7.500 Stunden) oder mit Lichtbündelung (beispielsweise Reflektorlampen).
Die Bezeichnung ?Energiesparlampe“ war früher nicht reglementiert.Egal ob es sich um Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltger?t, ?bestimmte Halogenglühlampen oder ?um einzelne LED-Lampen handelte. Tats?chlich ist bei diesen Lampen die Ersparnis an Elektroleistung recht unterschiedlich: Sie reicht von rund 20 bis 80?v.H. Inzwischen gilt die EG-Verordnung 244/2009, nach der eine Lampe nur noch dann als Energiesparlampe oder ?hnlich bezeichnet werden darf, wenn sie eine bestimmte Effizienz hat – umgerechnet entspricht dies einer Minderung der Elektroleistung (Watt) um mindestens 70 v.H. gegenüber einer Standardglühlampe. Dies gilt für alle Lampen – unabh?ngig von der Lichterzeugungstechnik. Erreicht wird der genannte Wert nur von einem Teil der Kompaktleuchtstofflampen und der LED-Lampen. Als Synonym für Kompaktleuchtstofflampe sollte die Bezeichnung ?Energiesparlampe“ deshalb nicht mehr verwendet werden. Deshalb verwenden wir die Bezeichnung Energiesparlampe nicht pauschal. Sofern es um Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltger?t geht, verwenden wir die Abkürzung KLL.
Bei den Halogenglühlampen gibt es keine Energiesparlampen; bei den LED-Lampen hingegen darf ein Teil als Energiesparlampe bezeichnet werden.
Welche Lampe als ?Energiesparlampe” bezeichnet werden darf, war lange Zeit nicht geregelt. Damit waren die Hersteller frei, ab welcher Einsparung sie eine Lampe als Energiesparlampe bezeichnen. Gegenüber einer Standardglühlampe sparen bereits Glühlampen mit Kryptonfüllung etwas an Strom: bis zu 5 v.H. Bestimmte Halogenglühlampen in Form einer Standardglühlampe, die in der Werbung als Energiesparlampen bezeichnet wurden, erlauben Minderungen in H?he von 20…25 v.H. Die als Energiesparlampen angebotenen Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltger?t erm?glichen, je nach Ausführung, Einsparungen von 60…85 v.H.
Die EG-Verordnung 244/2009 für Haushaltslampen setzt für die Verwendung der Bezeichnung ?Energiesparlampe” seit dem 1. September 2010 eine Grenze: Voraussetzung ist, da? die Lampe eine bestimmte Stromeffizienz erreicht. Umgerechnet entspricht dies einer Minderung der Elektroleistung (Watt) um mindestens 70 v.H. gegenüber einer Standardglühlampe. Dies erreicht keine Halogenglühlampe und bei den Kompaktleuchtstofflampen und den LED-Lampen nur ein Teil.
In der Verordnung zu Haushaltslampen (244/2099) werden H?chstwerte für die Elektroleistung (Watt) für einzelne Lichtleistungen (Lumen) vorgegeben.
In der Verordnung zu Nichthaushaltsbeleuchtung (245/2009) wird zwar sinngem?? ?hnlich, aber unglücklicherweise in den Bewertungsgr??en anders verfahren: Hier werden Mindestwerte für die Lichtausbeute vorgegeben.? Dies sind mindestens zu erreichende Werte der Lichtleistung (Lumen) pro notwendiger Elektroleistung (Watt) für einzelne Kategorien der Wattleistungen.
Die EG- und EU-Verordnungen mit Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen – 244/2009/EG, 245/2009/EG und 1194/2012/EU – unterscheiden zwischen Lampen mit gebündeltem und ungebündeltem Licht. In manchen Ver?ffentlichungen ist auch von ?gerichtetem“ und ?ungerichtetem“ Licht die Rede. Licht ist aber immer gerichtet. Von Sonderf?llen abgesehen, strahlen Lampen ihr Licht in immer mehr als nur eine Richtung ab; sie geben es innerhalb eines Winkels ab. Dieser Winkel kann sehr unterschiedlich gro? sein; siehe das Bild unten: Standardglühlampen strahlen das Licht unter einem sehr gro?en Winkel ab; nahezu rundum. Lampen mit eingebautem Vorschaltger?t geben das Licht oft in einem etwas kleineren Winkel ab. Viele Reflektorlampen geben das Licht unter einem Winkel von etwa 10 bis etwa 120 ° ab. Manche Lampen, wie beispielsweise spezielle LED- und Halogenreflektorlampen, bündeln das Licht in einem sehr kleinen Winkel. Der übergang zwischen Lampen, die das Licht nahezu rundum abstrahlen, und solchen mit sehr starker Bündelung, also sehr kleinem Winkel, ist flie?end. Die obengenannten Verordnungen ziehen jedoch eine klare Grenze: Als ?Lampe mit gebündeltem Licht“ gilt eine Lampe dann, wenn sie mindestens 80 v.H. ihres Lichtstromes in einem bestimmten Winkel ausstrahlt. Dies ist der Raumwinkel mit der Gr??e π sr, was einem Kegel mit einem Winkel von 120 ° gleichkommt. Die allermeisten Reflektorlampen sind ?Lampen mit gebündeltem Licht“ im Sinne der EG- und EU-Verordnungen.
Schaltet man eine Taschenlampe oder einen Scheinwerfer im Dunkeln ein, sieht man einen Lichtkegel mit einem bestimmten Winkel. Auch bei Reflektorlampen und anderen Lampen mit gebündeltem Licht ist dies zu sehen. Der Winkel des Lichtkegels ist allerdings etwas anderes als der Winkel, der auf den Verpackungen von Lampen mit gebündeltem Licht genannt wird. Dieser wird oft als Abstrahl- oder Ausstrahlwinkel bezeichnet. Die korrekte Bezeichnung ist Halbwertswinkel. Bei Lampen mit gebündeltem Licht ist die Lichtst?rke (Helligkeit) oft im Zentrum des Lichtkegels, also auf der optischen Strahlachse, am gr??ten. Nach au?en hin sinkt der Wert der Lichtst?rke auf Null. Der Winkel, innerhalb dem die Lichtst?rke auf den halben Wert ihres Wertes auf der optischen Strahlachse gesunken ist, wird als Halbwertswinkel bezeichnet. Bei Lampen mit starker Bündelung sinkt der Wert der Lichtst?rke recht schnell auf den halben Wert und schlie?lich auf? Null; sie haben deshalb kleine Halbwertswinkel. Bei Lampen mit schwacher Bündelung sinkt der Wert hingegen langsamer; sie haben deshalb gr??ere Halbwertswinkel. Die Angabe des Halbwertswinkels auf der Verpackung gibt also einen ersten Hinweis auf den Grad der Lichtbündelung einer Lampe.
Im Sommer heizen Energiesparlampen den Raum weniger auf als Glühlampen. Klimatisierungsanlagen müssen weniger arbeiten und verbrauchen dadurch weniger Strom.
Im Winter tragen sie weniger zur Beheizung bei als Glühlampen. Diesen Unterschied gleicht die Heizungsanlage aus. In einem normalen Wohnhaus ist dieser Unterschied aber so gering, dass er zu vernachl?ssigen ist. Er spielt nur in Passivh?usern und H?usern mit besonders niedrigem W?rmebedarf eine nennenswerte Rolle. In einem normalen Wohnhaus ist ein gr??erer Beitrag der Lampen zur Beheizung nicht sinnvoll, denn die elektrische Beheizung führt zu einer dreifachen Vergeudung und Belastung:
Energiesparlampen, unterscheiden sich u. a. hinsichtlich ihrer Helligkeit (angegeben als Lichtstrom in Lumen), Lichtfarbe (angegeben als Farbtemperatur in Kelvin) und ihrer ?u?eren Form.
Auf der Verpackung finden Sie u.a. Angaben zur Anlaufzeit, zum Lichtstrom (in Lumen), zur Lebensdauer, zur Zahl der Schaltzyklen zur Farbtemperatur, ?und bei KLL auch zum Quecksilbergehalt. Dies erm?glicht, Lampen zu vergleichen und die richtige Wahl zu treffen.
Achten Sie auf
Für die Helligkeit kommt es auf die Lumen an
Die Elektroleistung in Watt sagt nichts darüber aus, wie viel Licht eine Lampe abgibt. Um die passende Lampe zu finden, achten Sie deshalb auf die Angabe des Lichtstromes in Lumen (lm). Bei herk?mmlichen 60-Watt-Glühlampen kann der Lichtstrom im Bereich 330 bis 790 lm liegen; eine Standardglühlampe gibt rund 710 lm ab.
Nein. Beim Einschalten ben?tigt eine Kompaktleuchtstofflampe (KLL) nicht mehr Strom als im sonstigen Betrieb. So zeigte sich beispielsweise bei keiner der von Stiftung Warentest zuletzt geprüften 28 KLL infolge des Einschaltens ein gr??erer Stromverbrauch. Zwar gibt es in den ersten Millisekunden des Startvorganges bei einigen Produkten eine Spitze, doch ist diese so kurz, da? sie keinen merklich erh?hten Stromverbrauch verursacht.
Quecksilber ist sch?dlich für die Umwelt und die Gesundheit. KLL enthalten geringe Mengen Quecksilber. Die im Falle des Bruches einer KLL frei gesetzten Quecksilbermengen sind so gering, dass eine Gef?hrdung der Gesundheit im Allgemeinen nicht besteht. Kurzzeitig kann es nach Bruch einer KLL in Innenr?umen zu einer Luftbelastung mit Quecksilber kommen. Dies h?ngt von Faktoren ab, die in Einzelf?llen sehr unterschiedlich sein k?nnen (z. B. Lüftung des Raumes, verwendeter Lampentyp, Bruch einer an- oder ausgeschalteten Lampe). Das Umweltbundesamt empfiehlt zur Vorsorge, im Falle eines Lampenbruches sofort zu lüften, umsichtig vorzugehen und den Schaden m?glichst fachgerecht zu beheben. ?Das weitere Vorgehen wird im Abschnitt: ?Was ist zu tun, wenn eine KLL zerbricht?“ beschrieben.
Besonders empfindlich gegenüber Quecksilber sind Kinder, und Schwangere. Für R?ume, in denen sich kleine Kinder aufhalten (Kinderzimmer, Kindertagesst?tte, etc.) sollten darum KLL nur mit zus?tzlichem Schutz, wie zum Beispiel einem Lampenschirm eingesetzt werden. Als Alternativen kommen, soweit verfügbar, auch LED-Lampen oder Halogenglühlampen in Betracht. Letztere werden sehr hei? und sind wegen der Brandgefahr nur in für Kinder kaum zug?nglichen Leuchten geeignet, beispielsweise an der Kinderzimmerdecke. Um dem Risiko eines Glasbruches bei KLL vorzubeugen, sollten Sie beim Transport, bei der Lagerung, beim Auswechseln und beim Entsorgen der Lampe sorgsam vorgehen.
Falls eine KLL zerbricht, kann Quecksilber in die Raumluft gelangen. Da der Quecksilbergehalt der Raumluft direkt nach dem Zerbrechen der KLL am h?chsten ist, sollten Sie bei Lampenbruch sofort die Fenster zum Lüften ?ffnen. Alle Personen und Haustiere verlassen anschlie?end für ca. 15 Minuten den Raum. Heizung und Klimaanlage schalten Sie am besten ab. Dadurch reduziert sich die Luftbelastung erheblich. Alle weiteren Reinigungs- und Aufr?umarbeiten führen Sie auch mit offenem Fenster durch, damit der Quecksilbergehalt in der Luft weiter sinkt.
Wie beseitige ich die zerbrochene Lampe richtig?
Was ist zu tun, wenn die KLL auf einem Teppich zerbrochen ist?
Wischen Sie den Teppich nicht mit feuchten Tüchern ab, sondern verwenden Sie nach dem Aufsammeln der gr??eren Bruchstücke Klebeband zur Aufnahme der kleinen Splitter und St?ube.
Erst nach dieser Grobreinigung kann der Staubsauger eingesetzt werden. Wichtig: W?hrend des Saugens und danach gut lüften. Staubsaugerbeutel und Feinstaubfilter entsorgen Sie in der Restmülltonne au?erhalb des Hauses.
Wenn Sie den Staubsauger beim n?chsten Mal einsetzen, lüften Sie den Raum wieder ausgiebig.
Hand- oder Tischstaubsauger eignen sich nicht für die Reinigung.
Wie sollte mit Quecksilber verschmutzte Kleidung gereinigt werden?
Kleidungsstücke, Decken und Stoffe, die durch Glassplitter oder quecksilberhaltiges Pulver verschmutzt wurden, sollten Sie je nach Verschmutzungsgrad entweder entsorgen oder zun?chst oberfl?chlich zum Beispiel mit Klebeband reinigen und dann in der Waschmaschine waschen.
Schuhe, die in direkten Kontakt mit den Glassplittern oder dem quecksilberhaltigen Pulver gekommen sind, sollten Sie mit feuchten Papiertüchern abwischen.
Alle Papiertücher und das Klebeband stecken Sie zur Entsorgung in das Glasgef??.
Herk?mmliche Glühlampen geh?ren in den Restmüll. Kompakte (KLL) und stabf?rmige Leuchtstofflampen enthalten Quecksilber. Deshalb geh?ren diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder den Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle für Altger?te abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfa?t und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Sie als Privatperson kostenlos. Wo sich die für Sie n?chste Sammelstelle befindet, erfahren Sie von der Abfallberatung Ihrer Kommune. Einen Teil der Sammelstellen finden Sie auch unter http://www.lichtzeichen.de. Manche H?ndler nehmen Altlampen an und entsorgen sie. Fragen Sie doch bei Ihrem Elektroh?ndler nach. N?heres finden Sie in der UBA-Schrift ?Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.
Wie bei vielen Themen im Bereich Umwelt und Gesundheit kommt es auf die Konzentration an: In den Medien wurde über deutliche Konzentrationen von flüchtigen Verbindungen berichtet, von denen sogar einige in Verdacht stehen, Krebs ausl?sen zu k?nnen (z. B. Phenol). Diese problematischen Stoffe sollten nach Auffassung des Umweltbundesamtes nicht in Verbraucherprodukten enthalten sein und von ihnen freigesetzt werden.
Die Darstellungen in den Medien unterliegen aber einem Trugschluss. Die gemessenen Werte der flüchtigen Verbindungen bezogen sich auf eine kleine Messkammer. In dieser wurden KLL auf Ausgasungen getestet. Die Messkammer hatte nur ein Volumen von 22,5 Liter. Wenn man die Werte der gemessenen flüchtigen Verbindungen nun auf einen kleinen Wohnraum hochrechnet, liegen sie nur im Bereich von weniger als einem Prozent der durchaus üblichen Konzentration in Wohnr?umen. Es handelt sich also um einen sehr niedrigen Wert. Obgleich also einige KLL offensichtlich durchaus gesundheitssch?dliche Stoffe abgegeben, liegen die tats?chlich erreichbaren Konzentrationen - gerade wenn die R?ume regelm??ig gelüftet werden - in einem sehr geringen Bereich, der keinen Anlass zur Besorgnis darstellt.
Es gibt viele M?glichkeiten, Strom zu sparen. In den Privathaushalten gibt es nennenswerte Einsparm?glichkeiten. Gewi?: Es gibt andere Verbrauchsbereiche, wie die Industrie, die mehr Strom verbrauchen. Und es gibt andere Stromanwendungen als die Beleuchtung, die deutlich gr??ere Minderungen erm?glichen, beispielsweise Elektromotoren. Aber keine dieser M?glichkeiten reicht allein aus, um die durch Stromnutzung verursachten energiebedingten Umweltbelastungen ausreichend zu verringern. Deshalb müssen alle Verbrauchsbereiche wie Industrie, Privathaushalte, Handel usf. einen Beitrag leisten. Und alle nennenswerten Stromsparm?glichkeiten müssen genutzt werden: Beleuchtung, Elektromotoren, Stromheizungen usf.
Au?erdem: Der Ersatz von Glühlampen durch stromsparende Lampen ist einfach und bringt in jedem Haushalt deutliche Einsparungen für Geldbeutel und Umwelt. N?heres finden Sie in der UBA-Schrift ?Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.
Umweltbilanzen, die den gesamten Lebensweg von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung berücksichtigen, belegen: Herstellung und Transport bei KLL machen nur einen kleinen Teil der Umweltbelastungen aus. Es sind durchschnittlich 5 v.H., in Staaten mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien oder Wasserkraft an der Stromerzeugung (wie z. B. Schweiz) erh?ht sich dieser Anteil auf etwa 15?v.H., weil dann die Herstellung gegenüber dem Stromverbrauch in der Nutzungsphase etwas wichtiger wird. Aber auch dann entf?llt der Gro?teil der Umweltwirkungen auf die Nutzungsphase. Sowohl eine durch die EMPA (Schweiz) erstellte Umweltbilanz als auch die wissenschaftliche Vorstudie zur EG-Verordnung für Haushaltslampen zeigten, dass unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges KLL für die betrachteten Umweltwirkungen in Summe etwa 75 bis 80 Prozent besser abschneiden als Glühlampen.
über den Ersatz von Glühlampen durch KLL gelangt nicht mehr Quecksilber in die Umwelt. Da eine KLL deutlich weniger Strom verbraucht als eine vergleichbare Standardglühlampe, wird bei der Stromerzeugung auch weniger Quecksilber ausgesto?en, was den Einsatz des Quecksilbers in der Lampe aufwiegt (siehe auch die ausführliche Antwort zu der n?chsten Frage ?Wie sieht die Quecksilberbilanz von KLL unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges aus?”).
übrigens: Im Jahre 2007 hatten die KLL einen Anteil von 0,5 % am gesamten Quecksilberverbrauch in der EG. Den gr??ten Anteil hatte die Chlor-Alkali-Chemie, gefolgt von Zahnamalgam, von dem rund 100 Tonnen verbraucht wurden. Auch wenn die KLL nur einen kleinen Anteil am Quecksilberverbrauch haben, ist es wichtig, hier – wie bei allen anderen Quecksilberquellen – die Mengen zu verringern. Deshalb wird derzeit über strengere EG-Grenzwerte diskutiert.
Quecksilber kann bei KLL aus zwei Gründen in die Umwelt gelangen:
Quecksilber aus der Stromerzeugung
KLL brauchen deutlich weniger Elektroleistung als Glühlampen: je nach Ausführung 60-85 % weniger als eine Standardglühlampe. Dadurch gelangt auch deutlich weniger Quecksilber aus der Stromerzeugung in die Umwelt.
Quecksilber aus den Lampen
Bei der Fertigung von KLL wird Quecksilber entweder als Flüssigkeit oder als Amalgam den Lampen zugegeben. Bei Flüssigdosierung kann Quecksilber in die Umwelt gelangen. Bei Verwendung von Amalgam ist das Quecksilber hingegen gebunden. Zudem kann es genauer dosiert werden, womit geringere Mengen erforderlich sind. Für den Quecksilbergehalt der KLL gilt EG-weit ein einheitlicher Grenzwert von 5 Milligramm (mg). Die Lampen haben oft geringere Werte, teilweise schon unter 1,5 mg. KLL und andere Leuchtstofflampen geh?ren, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar den Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle für Altger?te abzugeben. Siehe hierzu die Frage Wohin mit kaputten Lampen? Die bei den kommunalen Sammelstellen und auch bei dem Einzelhandel getrennt erfa?ten Lampen werden speziellen Aufbereitungsanlagen zugeführt. Hier wird das Quecksilber durch verschiedene Behandlungsschritte abgeschieden. KLL, die dennoch in den Restmüll gegeben werden, gelangen in Abfallverbrennungsanlagen. Hier gew?hrleisten aufwendige Abgasreinigungseinrichtungen die Abscheidung von Schadstoffen wie auch Quecksilber.
Bilanz
Vergleicht man KLL mit anderen Lampen in Bezug auf die Quecksilberbelastung der Umwelt, mu? man die Summe bilden aus
Bisher fehlen verl??liche Zahlen über den Anteil der gesammelten Altlampen, den Anteil der in den Restmüll und damit in Verbrennungsanlagen gelangenden Lampen und vor allem für den Anteil des Quecksilbers, das nicht auf diesem Wege wieder erfa?t wird. Deshalb ist es derzeit nicht m?glich, eine verl??liche Bilanz zu erstellen.
Bisherige Studien betrachten (deshalb) die Summe aus Quecksilber aus der Stromerzeugung und Quecksilber in den Lampen. Diese Betrachtungsweise geht zulasten der KLL, da indirekt angenommen wird, da? alles Quecksilber aus den Lampen in die Umwelt gelangt, obwohl dies bei weitem nicht der Fall ist. Dennoch f?llt nach diesen Studien die Quecksilberbilanz, bezogen auf die gleiche Menge gelieferten Lichtes, bei den derzeitigen Rückgabemengen zugunsten der KLL aus oder es kommt zumindest zu keinem Mehraussto?. Das hei?t: Bei der KLL ist die Summe aus dem Quecksilber in der Lampe und dem Quecksilberaussto? bei der Stromerzeugung geringer oder gleich gro? wie der Quecksilberaussto? bei der Stromerzeugung für eine vergleichbare Standardglühlampe.
Das unten stehende Bild zeigt die Ergebnisse einer Studie, die die Grundlage für die EG-Verordnung zu Haushaltslampen bildete. Verglichen wurden Lampen, die als durchschnittlich für die EG angesehen werden k?nnen: links Balken für zwei Glühlampen (mit 54 Watt, was einem theoretischen Mittelwert für die EG entspricht), rechts zwei Balken für eine KLL (13 W): eine mit 4 mg Quecksilber, wie es in der Studie als Durchschnittswert angenommen wurde und eine weitere mit 1,5 mg, die für das untere Ende der Bandbreite des Marktangebotes steht. Die dunklen Teile der Balken stehen für den Quecksilberaussto? der Kraftwerke (als Mittelwert für die EU). Der Quecksilbergehalt der Lampe ist als farblicher übergang dargestellt, da unsicher ist, wieviel von diesem Quecksilber in die Umwelt gelangt.
Ergebnis: Selbst wenn von den Lampen, die nicht von einer Sammelstelle erfasst werden, alles Quecksilber in die Umwelt gel?nge, w?re die Bilanz für die KLL noch positiv.
Um wie viel besser die KLL gegenüber der Glühlampe bei einer solchen Bilanz abschneidet, h?ngt ma?geblich von der Lebensdauer, vom tats?chlichen Gehalt an Quecksilber, von der Erfassung und der Recyclingquote der KLL, vom Stand der Abgasreinigungstechnik im Kraftwerkspark sowie vom Anteil der Kohlekraftwerke an der Stromerzeugung ab.
Als Nutzer haben Sie es in der Hand, wo Ihre ausgediente KLL landet. Zu Sammelstellen finden Sie Informationen in der Antwort auf die Frage ?Wohin mit kaputten Lampen?”.
Erfasst wird nur die Gesamtmenge aller zurückgegebenen Gasentladungslampen (z. B. KLL); die Teilmenge der KLL ist deshalb nicht bekannt. Die Erfassung von Gasentladungslampen aus Privathaushalten und Gewerbe nimmt kontinuierlich zu. Damit mehr KLL aus den Privathaushalten erfa?t werden, mu? die Zahl der Rückgabestellen deutlich h?her werden, zum Beispiel indem der Einzelhandel noch mehr freiwillige Rückgabeangebote schafft.
Gasentladungslampen werden von den ?ffentlich-rechtlichen Entsorgern aus Privathaushalten gesammelt sowie von bestimmten Baum?rkte und Handelsunternehmen zurückgenommen und einer ordnungsgem??en Entsorgung zugeführt. Entsprechend der EU-Altger?terichtlinie (in Deutschland umgesetzt über das Elektro- und Elektronikger?tegesetz (ElektroG)) gilt für Gasentladungslampen eine Wiederverwendungs- und Recyclingquote von mindestens 80 Prozent des Gewichtes der Lampen. Dieses Ziel wird seit 2006 regelm??ig mit über 90 Prozent erfüllt. Durch spezial-Verwertungsverfahren werden Glas, Metalle, Kunststoffe, Leuchtstoffe und Quecksilber gewonnen.
Die EG-Verordnung 244/2009 ist eine Regelung der EG. Sie geh?rt zu einem Bündel an Ma?nahmen, die neben Lampen beispielsweise auch Heizungen, Elektromotoren, Fernsehger?te und Kühlschr?nke betreffen. Ziel ist es, den Energieverbrauch der Ger?te spürbar zu senken. Die Kosten für die Ger?tek?ufer werden bei der Festlegung der Ma?nahmen berücksichtigt. N?heres finden Sie in der UBA-Schrift ?Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.
Die Verordnung trat am 13. April 2009 in Kraft. Ihre Anforderungen werden nicht alle gleichzeitig wirksam, sondern über der Zeit gestuft. Die ersten gelten seit dem 1. September 2009.
Die Verordnung zielt auf Lampen in Privathaushalten. Es gibt aber viele Lampentypen, die nicht nur in Privathaushalten, sondern auch an derer Stelle, zum Beispiel in Büros zu finden sind. Eine scharfe Trennung ist nicht m?glich. Daher gilt die Verordnung zwar für Lampentypen, die üblicherweise in Haushalten zu finden sind, wie herk?mmliche Glühlampen, Halogenglühlampen, KLL und LED-Lampen. Sie gilt aber unabh?ngig davon, ob eine dieser Lampen für den Einsatz in Privathaushalten oder an anderer Stelle verkauft wird oder nicht.
Die Verordnung betrifft bei den Lampen mit ungebündeltem Licht alle Lampenarten, die Privathaushalte üblicherweise einsetzen, das hei?t im wesentlichen folgende Lampenarten: herk?mmliche Glühlampen, Halogenglühlampen und KLL mit eingebautem Vorschaltger?t. Betroffen sind:
Die Verordnung betrifft nicht KLL ohne eingebautes Vorschaltger?t und stabf?rmige Leuchtstofflampen. Diese werden zwar teilweise auch in Privathaushalten eingesetzt – beispielsweise stabf?rmige Leuchtstofflampen in Garagen und Werkr?umen –, für sie gibt es aber eine andere Verordnung (siehe unten). Nicht betroffen sind:
Nicht alle einzelnen Lampen der hier als betroffen aufgeführten Lampenarten fallen unter die Regelung. Ob eine einzelne Lampe ausgenommen ist, h?ngt vor allem von ihrer Vermarktung und von ihren Eigenschaften ab.
Nein. Die Verordnung verbietet keine bestimmten Lampenarten. Sie setzt Anforderungen an die Effizienz und die Gebrauchstauglichkeit von Lampen. Da die viele Glühlampen diese Anforderungen nicht erfüllen k?nnen, müssen sie – von Ausnahmen abgesehen – nach und nach vom Markt weichen.
Für Standardglühlampen gilt: Nicht mehr in den Handel kommen dürfen
Die Grafik zur Stufung des Glühlampenausstieges zeigt die Stufung vereinfacht für die wichtigsten Lampengruppen. Nur zur ersten Orientierung sind die Lampen hier nach Watt geordnet.
Erl?uterung der Verordnung
Die Verordnung gilt für Lampen mit einer bestimmten Lichtleistung (60…12'000 Lumen). Beispielsweise sind dies bei den Standardglühlampen solche mit einer Elektroleistung ab ~ 10 Watt. Damit betrifft die Verordnung die meisten der in den Haushalten eingesetzten Lampen.
Die Verordnung unterscheidet zwischen Klar- und Mattglaslampen. Als Klarglaslampen gelten haupts?chlich Lampen, deren Hülle durchsichtig ist und deren Glühfaden, Leuchtdiode oder Gasentladungsr?hre deutlich sichtbar ist. Mattglaslampen sind die sonstigen Lampen sowie – unabh?ngig von der Ausführung – alle KLL.
Die Anforderungen an die Effizienz sind als H?chstwerte für die Elektroleistung (Watt) für einzelne Lichtleistungen (Lumen) formuliert.
Die H?chstwerte, die seit dem 1. September 2009 für Mattglaslampen gelten, sind sehr niedrig. Herk?mmliche Glühlampen und Halogenglühlampen überschreiten sie; bei gleicher Lichtleistung brauchen sie deutlich mehr Elektroleistung als andere Lampentypen. Alle Mattglas-Glühlampen müssen deshalb vom Markt weichen. Auch bei den LED- und den KLL wird ein Teil weichen müssen.
Bei Klarglaslampen sind die H?chstwerte nicht ganz so niedrig. Die in Privathaushalten üblicherweise eingesetzten herk?mmlichen Glühlampen sowie ein Gro?teil der Halogenglühlampen werden stufenweise vom Markt weichen. Die Stufungen erfolgen nach dem Lichtstrom (Einheit: Lumen (lm)) und nach der Effizienz, nicht nach der Elektroleistung (Watt). Lampen einer bestimmten Wattleistung weichen dadurch nicht in einer, sondern in mehreren Stufen vom Markt. Deshalb kann man die Stufungen, wie bei den Standardglühlampen, nur sehr eingeschr?nkt anhand der Wattleistungen beschreiben. Bei Nicht-Standardglühlampen erkundigen Sie sich beim Hersteller oder H?ndler. N?heres finden Sie in der UBA-Schrift ?Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.
Die Verordnung 245/2009 trat im April 2009 in Kraft. Ihre Anforderungen werden nicht alle gleichzeitig wirksam, sondern über der Zeit gestuft. Die ersten gelten seit Mitte April 2010. N?heres finden Sie in der UBA-Schrift ?Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.
Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltger?t sowie Hochdruckentladungslampen, jeweils sofern es sich um Lampen mit ungebündeltem Licht handelt.
Betroffen sind von dieser Verordnung Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die einen Sockel vom Typ E37, E40 oder PGZ12 haben. Die Verordnung umfa?t eine Reihe von Ausnahmen, die für die in der Stra?enbeleuchtung eingesetzten Hochdruck-Quecksilberdampflampen im Normalfall aber nicht zutreffen dürften. Zu den Ausnahmen finden Sie n?heres in der Verordnung (erg?nzt um ein Inhaltsverzeichnis) und in der UBA-Schrift ?Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.
Nein. Die Verordnung verbietet keine bestimmen Lampentechniken, sondern setzt Anforderungen an Lampen, die für einen Teil der Hochdruck-Quecksilberdampflampen dazu führen, da? diese vom Markt weichen müssen. Siehe auch die Antworten zu den beiden folgenden Fragen.
Alle von der Verordnung betroffen Hochdruckentladungslampen müssen 6 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, also Mitte April 2015, Effizienzanforderungen erfüllen, die so streng sind, da? Hochdruck-Quecksilberdampflampen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die einzuhaltenden Effizienzanforderungen sind in der Verordnung auf Seite 22 in Tafel 9 wiedergegeben.
Nein. Die Verordnung betrifft nicht die Produkte der Beleuchtungstechnik, die benutzt werden, sondern nur solche, die in Verkehr gebracht werden. Hochdruck-Quecksilberdampflampen verbrauchen allerdings deutlich mehr Strom als andere Hochdruckentladungslampen, um gleichviel Licht zu erzeugen. Nutzen Sie doch bereits jetzt eine stromeffizientere Beleuchtungstechnik. Je eher Sie die Stromkosten in Ihr Kalkül einbeziehen, desto schneller entlasten Sie Ihre Haushaltskasse.
Nein. Die Anforderungen der Verordnung betreffen Produkte, die inverkehr gebracht werden, nicht solche, die beispielsweise in den Kommunen bereits eingesetzt werden.
Nein. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung, also Mitte April 2010, wurde die Richtlinie 2000/55/EG aufgehoben. Seitdem gelten für Vorschaltger?te nur noch die in der EG-Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung festgelegten Anforderungen.
Die Kennzeichnung mit Energieklassen, wie sie von Haushaltsger?ten wie Kühlschr?nken und Waschmaschinen bekannt ist, gibt es auch bei Lampen – und das schon recht lange: Bereits eine EG-Richtlinie aus dem Jahre 1998 sah die Energieverbrauchskennzeichnung bei Lampen vor. Im Jahre 2012 wurde eine Verordnung geschaffen (874/2012/EU), die die alte Richtlinie ersetzt und mehrere Neuerungen mit sich bringt.
Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die Verordnung trat am 1. August 2012 in Kraft. Die Anforderungen zur Kennzeichnung von Lampen gelten seit dem 1. September 2013, bei Leuchten seit dem 1. M?rz 2014. Die neue Kennzeichnungspflicht gilt nur für die Lampen und Leuchten, die ab den jeweils genannten Zeitpunkten ?in Verkehr gebracht“ wurden – umgangssprachlich ausgedrückt ?in den Handel gelangten“. Die anderen Lampen und Leuchten in den Gesch?ften müssen nicht nachetikettiert werden. Deshalb werden für eine übergangszeit in den Gesch?ften noch Lampen und Leuchten ohne die neue Kennzeichnung zu finden sein.
Welche Informationen bietet die Kennzeichnung bei Lampen?
Charakteristisch für den Energieaufkleber sind Farbbalken, die den Stromverbrauch verdeutlichen: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Lampen der Klasse A++ verbrauchen für die gleiche Lichtmenge am wenigsten Strom, Lampen der Klasse E am meisten.
Für genauere Vergleiche gibt es auf dem Energieaufkleber noch eine Angabe für den Stromverbrauch in Kilowattstunden je 1.000 Brennstunden (kWh/1.000 h).
Was ist bei der Kennzeichnung von Lampen neu?
Neu gegenüber der alten Regelung ist folgendes:
Welche Informationen bietet die Kennzeichnung bei Leuchten?
Wie bei Lampen, sind Farbbalken und die Zuordnung zu einer Energieklasse charakteristisch für den Energieaufkleber. Die Zuordnung zu einer Energieklasse bezieht sich aber nicht auf die gesamte Leuchte, sondern nur auf die Lampen, die bereits eingesetzt sind oder sp?ter eingesetzt werden k?nnen.
Leuchten werden in unterschiedlichen Zusammenstellungen zum Verkauf angeboten:
Aus diesem Grunde gibt es den Energieaufkleber in unterschiedlicher Form; siehe die beispielhaften Bilder unten. Je nach Einzelfall informiert der Aufkleber darüber
Was hat sich am Geltungsbereich ge?ndert?
Ge?ndert hat sich vor allem folgendes:
Gibt es eine Pflicht zur Nachetikettierung von Lampen und Leuchten, die vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht wurden?
Nein. Lampen die vor dem 1. September 2013 und Leuchten, die vor dem 1. M?rz 2014 in Verkehr gebracht worden sind, k?nnen, müssen aber nicht nachtr?glich mit dem Energieaufkleber versehen werden.
Kann ich bei einer Lampe nach der alten Richtlinie vorgenommene Zuordnung zu einer Energieklasse übernehmen?
Dies geht nur bedingt. Zu empfehlen ist eine Neueinstufung gem?? der neuen Verordnung. Zum einen gibt es die Klassen F und G nicht mehr, die Skala endet nun bei der Klasse E, und die frühere Klasse A wurde in A, A+ und A++ aufgeteilt. Zum anderen werden die Obergrenzen der Energieklassen in mehrerlei Hinsicht anders berechnet: W?hrend früher zwischen a) Lampen mit ≤ 34 Lumen (lm) [Bezugswert = 0,2×Ф] und b)? Lampen mit > 34 Lumen [Bezugswert = 0,88×√Ф + 0,049×Ф], unterschieden wurde, erfolgt nun eine Unterteilung in
Zudem werden nicht mehr zwei Obergrenzen der Klasse A unterschieden:
Es gibt bei der Bestimmung der Energieklasse noch weitere ?nderungen gegenüber der früheren Richtlinie. Deshalb ist es empfehlenswert, eine ?alte“ Lampe nach der neuen Verordnung neu einzustufen.
Wo finde ich den Text der Verordnung?
Von dem Text der Verordnung 874/2012/EU k?nnen Sie eine Fassung herunterladen, die erg?nzende Informationen enth?lt: Einen überblick über die EG- und EU-Verordnungen zur Beleuchtungstechnik, weitere Informationen zur Verordnung, einen Verweis zu einem Verzeichnis der in der Verordnung verwendeten Abkürzungen und Begriffsbestimmungen sowie einen Hinweis, wo Sie Fassungen der Verordnung in anderen EU-Amtssprachen herunterladen k?nnen: erg?nzte Fassung der Verordnung 874/2012/EU.
Wo finde ich Vorlagen für die Erstellung von Energieaufklebern?
Dateien zur Erzeugung von Energieaufklebern k?nnen Sie auf der Website der Europ?ischen Kommission herunterladen (für Lampen und Leuchten getrennt). Diese von der Kommission zur Verfügung gestellten Dateien sollen das Erstellen der Energieaufkleber erleichtern.
Weitere Infos zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Lampen und Leuchten finden Sie auf unserer Themenseite "Energieverbrauchskennzeichnung".