Klimaanlagen in Autos
Die europ?ische Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verbietet den Einsatz von K?ltemitteln mit einen Treibhausgaspotential über 150 in neuen Typen von Pkw und Pkw-?hnlichen Nutzfahrzeugen seit dem 1. Januar 2011. Seit Januar 2017 gilt das Verbot für die Klimaanlagen aller neuen Fahrzeuge dieser Klassen. Weiteres zu rechtlichen Regelungen finden Sie auf unserer Themenseite "EU-Richtlinie zu Emissionen aus Pkw-Klimaanlagen".
W?hrend seit 2012 ein brennbarer fluorierter Stoff, 2,3,3,3Tetrafluorpropen (R1234yf) in neuen Pkw-Typen in Europa und den USA als K?ltemittel auf den Markt kommt, arbeiten einige Autohersteller an Anlagen mit dem K?ltemittel Kohlendioxid. Erste Modelle sind bereits seit Ende 2016 auf dem Markt. Das Umweltbundesamt testete von 2009 bis 2017 erfolgreich eine Klimaanlage mit dem K?ltemittel CO2 in einem Fahrzeug seiner Flotte.
Klimaanlagen in Bussen
Busklimaanlagen werden heute noch mit dem K?ltemittel Tetrafluorethan (R134a) befüllt. Das ist ein Treibhausgas, das 1.430-mal klimasch?dlicher ist als Kohlendioxid. Es gibt eine Alternative: Einige Busse kühlen schon mit dem klimafreundlichen K?ltemittel CO2. Hier finden Sie weitere Informationen zur Busklimatisierung.
Klimaanlagen in Bahnfahrzeugen
In Bahnfahrzeugen werden heute noch vorrangig fluorierte K?ltemittel eingesetzt. Die Züge einer ICE Baureihe kühlen bereits seit etwa 15 Jahren mit luftgestützten Klimaanlagen. In Zukunft will zum Beispiel die Deutsche Bahn auf natürliche K?ltemittel setzen. Denkbar sind hier L?sungen mit dem natürlichen K?ltemittel CO2 oder mit modernen neuen Systemen auf der Basis der Luftkühlung. Hier finden Sie weitere Informationen zur?Klimatisierung von Bahnfahrzeugen.