Hinter dem Klimanotstand verbirgt sich ein Beschluss von Parlamenten oder Verwaltungen. Der Beschluss zeigt auf, dass das beschlie?ende Gremium erkannt hat: unsere bisher ergriffenen Ma?nahmen zur Eind?mmung des rasch voranschreitenden Klimawandels und der daraus resultierenden Risiken reichen nicht aus. Das beschlie?ende Gremium beauftragt somit Regierung und Verwaltungen zus?tzliche, wirksame Ma?nahmen auszuarbeiten. Das umfasst Ma?nahmen sowohl zur Minderung von Treibhausgasemissionen als auch zur Anpassung an den Klimawandel. Damit erkennen Beschlüsse zum Klimanotstand den dringenden politischen und praktischen Handlungsbedarf an, der aus zunehmenden Risiken durch den Klimawandel resultiert. Durch die Verwendung des Begriffs ?Notstand“ wird diesen Ma?nahmen h?chste, nicht aufschiebbare Priorit?t zugeschrieben.
Die Erkl?rung zum Klimanotstand kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen (national, kommunal usw.) und hinsichtlich Tiefe oder Details ihrer Vorgaben verschieden sein. Der Begriff Klimanotstand bezeichnet nicht nur f?rmliche Beschlüsse, sondern - als Sammelbegriff - auch weitere Aktionen zur Eind?mmung des Klimawandels. Der Beschluss selbst hat keine rechtlich bindende Wirkung, deshalb ist ein ?Klimanotstand“ nicht gesetzlich abgesichert. Doch er erh?lt exekutiven Charakter, wenn er von Parlamenten (Stadtr?ten, Landtagen, etc.) verabschiedet wird. Eine solche Entscheidung markiert eine Gef?hrdungssituation und dringenden Handlungsbedarf auf der jeweiligen Verwaltungsebene.
Anpassung
Das Umweltbundesamt bietet Kommunen und anderen Akteuren viele Hilfestellungen, um den Aussto? von Treibhausgasen zu reduzieren und Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben: