Das UBA arbeitet zum Umweltschutzprotokoll und Antarktis-Vertrag überwiegend von Dessau-Ro?lau aus. Jedoch beteiligen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA gelegentlich auch an Inspektionen und Beobachtermissionen in der Antarktis.
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Inspektionen nach Antarktis-Vertrag
Artikel 7 des Antarktis-Vertrags und Artikel 14 des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) bilden die Grundlage für Inspektionen in der Antarktis. Diese zielen darauf ab, den Schutz der antarktischen Umwelt und der abh?ngigen und verbundenen ?kosysteme zu f?rdern. Danach k?nnen alle stimmberechtigten Antarktis-Vertragsstaaten jederzeit Beobachter in die Antarktis entsenden, um die Einhaltung der Bestimmungen des Antarktis-Vertrages und des Umweltschutzprotokolls zu überprüfen. Die Inspektoren haben dabei freien Zugang zu allen Gebieten, Stationen, Schiffen und Luftfahrzeugen und verfassen einen Bericht. Im Inspektionsbericht werden die Beobachtungsergebnisse zusammengestellt sowie bei Bedarf Ma?nahmen zur Optimierung der inspizierten Einrichtungen vorgeschlagen. Der Bericht wird im internationalen Rahmen auf den Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (ATCM) vorgestellt und diskutiert. In einer Datenbank des Antarktis-Vertragsstaatensekretariates werden die Berichte aller durchgeführten Inspektionen ?ffentlich? zug?nglich gemacht.
Deutschland hat gemeinsam mit Südafrika im Januar 2013 eine Inspektion in der Antarktis durchgeführt. Die Reise fand unter der Leitung des Ausw?rtigen Amtes und des Direktors des südafrikanischen Antarktisprogrammes statt. Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) stellte die Logistik für die Reise zur Verfügung. Die Umweltschutzinteressen wurden von deutscher Seite von einem Vertreter des UBA wahrgenommen.?
Die inspizierten Stationen
Inspiziert wurden vier Stationen in Dronning Maud Land (Ostantarktis): ?Troll“ (Norwegen), ?Halley VI“ (Gro?britannien), ?Princess Elisabeth“ (Belgien) und ?Maitri“ (Indien). Alle vom Inspektionsteam durchgeführten T?tigkeiten orientierten sich inhaltlich an der dafür von den Antarktis-Vertragsstaaten erstellten Checkliste. Der im Anschluss vom Inspektionsteam erstellte Bericht beschreibt den Zustand der Stationen und enth?lt konkrete Empfehlungen zur Optimierung der Stationen im Bereich Umweltschutz, Forschung und Logistik. Die von den Inspektionen betroffenen Vertragsstaaten hatten die M?glichkeit, den Inspektionsbericht vor Vorstellung und Ver?ffentlichung auf der ATCM im Mai 2013 zu kommentieren.
Insgesamt war die Inspektion erfolgreich. Die in der Ostantarktis inspizierten Stationen wiesen im Ergebnis sehr unterschiedliche (Umwelt-) Standards auf. Auch ihr Erhaltungszustand und der Umfang des wissenschaftlichen Betriebes variierten erheblich. Defizite im Bereich Umweltschutz wurden für alle Stationen aufgezeigt und entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung gegeben. Grobe Verst??e gegen den Antarktis-Vertrag oder das USP wurden jedoch nicht festgestellt. Der Inspektionsbericht wurde auf der folgenden ATCM in Brüssel vorgestellt, auf der die betroffenen Vertragsstaaten umfangreiche Nachbesserungen im Bereich Umweltschutz zusagten. Vor allem Indien hat in den Jahren nach der Inspektion mehrere Nachbesserungen vorgenommen und veraltete Infrastruktur gegen neue ausgetauscht.
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Die norwegische Station "Troll" Quelle: C. Jacobs
Die von Gro?britannien unterhaltene Station "Halley VI"
britische Antarktisstation Halley VI
Quelle: Fritz Hertel/UBA
Die belgische Forschungsstation "Princess Elisabeth" in der Antarktis Quelle: U. Nixdorf
Die indische Forschungsstation "Maitri", gelegen in der Hügellandschaft der Schirrmacher-Oase.
Im Dezember 2011 nahm eine Vertreterin des UBA auf Einladung des AWI an der 28. Forschungsfahrt des Eisbrechers Polarstern in die Antarktis teil. Ziel der Mitfahrt war es, ein aktuelles Forschungsvorhaben zum Walmonitoring im Südlichen Polarmeer vor Ort zu begleiten und die Abl?ufe auf der Polarstern und der deutschen Neumayer-Station III zu begutachten. Neben der logistischen Versorgung der Station standen ozeanographische Arbeiten im Vordergrund der Forschungsfahrt.
Auf dem Fahrtabschnitt wurden sechs durch das UBA genehmigte Forschungsprojekte und drei genehmigte Logistikaktivit?ten (Betrieb des FS Polarstern, der Helikopter-Service und der Forschungsstation Neumayer III) durchgeführt. Die Pr?senz vor Ort erlaubte es, die gesetzlich festgeschriebene Kontrollaufgabe stichprobenartig wahrzunehmen. Sie f?rderte die Sensibilisierung der Expeditionsteilnehmer für die Ziele des Umweltschutzes in der Antarktis. Gleichzeitig verbessern die Vor-Ort-Erfahrungen der Genehmigungsbeh?rde das Verst?ndnis für die spezielle Situation in der Antarktis. Durch solche Beobachtermissionen k?nnen wichtige Erkenntnisse über die Qualit?t der Durchführung, Machbarkeit und Umsetzung von Projekten und Genehmigungsauflagen gewonnen werden. Auch die Einblicke in die Forschungsabl?ufe flie?en in die Genehmigungspraxis des UBA ein.
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Beobachtermission der IAATO
Im Januar 2013 hat bereits zum zweiten Mal eine Vertreterin der nationalen Genehmigungsbeh?rde die Funktion eines Beobachters des Internationalen Verbandes der Antarktis-Reiseveranstalter (International Association of Antarctica Tour Operators – IAATO) an Bord eines deutschen Kreuzfahrtschiffes wahrgenommen. Ziel dieser Beobachtermission war es, festzustellen, ob das deutsche Kreuzfahrtschiff alle IAATO-Standards gem?? dem ?IAATO Field Operations Manual“ erfüllt und im Ergebnis als Vollmitglied in die IAATO aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig wurde kontrolliert, ob die UBA-Genehmigung mit den darin erteilten Auflagen eingehalten wurde. Dazu geh?rt auch, dass die Passagiere über einschl?gige, in der Antarktis geltende Verhaltensregeln und Umweltschutzbestimmungen informiert sind. Auf dieser Reise wurden alle relevanten Bereiche des Kreuzfahrtschiffs, wie die Brücke, der Maschinenraum, das Abwasser- und Abfallmanagement, das Hospital, die Küche und die W?scherei inspiziert. Der Zustand der R?umlichkeiten sowie das gesamte Sicherheitsmanagement wurden mit dem Kapit?n und dem relevanten Schiffspersonal diskutiert.
Insgesamt war dies eine sehr gut organisierte und gelungene Expeditionsreise des deutschen Kreuzfahrtschiffes zur Antarktischen Halbinsel. Das Zusammenspiel des Kapit?ns mit seiner Mannschaft, mit dem Expeditionsleiter und seinem Lektorenteam sowie mit dem Kreuzfahrtdirektor und seinem Team hat sehr gut funktioniert. Die UBA-Vertreterin konnte keine relevanten Abweichungen zu den IAATO-Regeln und der UBA-Genehmigung feststellen, so dass die IAATO auf ihrer Jahressitzung im April 2013 das Kreuzfahrtschiff als Vollmitglied in die IAATO aufgenommen hat.
Das UBA als zust?ndige nationale Genehmigungsbeh?rde empfiehlt allen nationalen Betreibern von Kreuzfahrtschiffen in der Antarktis, in die IAATO einzutreten und die von der IAATO als Selbstverpflichtung festgelegten hohen Umweltstandards für Kreuzfahrtschiffe einzuhalten.
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Der Lemaire-Kanal ist etwa 6 Kilometer lang und an der engsten Stelle nur 720 Meter breit.
Schiff im Lemaire-Kanal in der Antarktis
Quelle: Heike Herata/UBA
Die Polarstern ist ein als Eisbrecher konzipiertes Forschungsschiff.
Polarstern beim Eisbrechen in der Antarktis
Quelle: S. Geelhoed
Eine PIES-Sonde verbleibt am Meeresboden und misst Str?mung und Temperatur. Quelle: M. Müller/UBA
?Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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