Das Umweltbundesamt hat die Aufgabe, m?gliche Umweltauswirkungen wissenschaftlicher, touristischer und sonstiger T?tigkeiten zu bewerten. Es darf eine Genehmigung nur erteilen, wenn die geplante T?tigkeit keine sch?dlichen Ver?nderungen in der Verbreitung, H?ufigkeit oder Produktivit?t von Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen sowie keine zus?tzlichen Gef?hrdungen für gef?hrdete oder bedrohte Arten und deren Populationen befürchten l?sst. Dafür sind gute Kenntnisse über betroffene Arten und ihre Ansprüche an den Lebensraum notwendig.
Zum Schutz der Natur und Umwelt ist die Erfassung umweltschutzrelevanter Ver?nderungen eine wichtige Basis. Bei der Umweltbeobachtung (= Umweltmonitoring) wird regelm??ig und systematisch ermittelt, ob und wie sich die Umwelt natürlicherweise und durch den Menschen ver?ndert.
Im optimalen Fall würde zur Erfassung m?glicher Auswirkungen einer T?tigkeit der Ist-Zustand vor der Durchführung einer Aktivit?t erfasst. Mit derselben Methodik ist der Zustand nach einer Aktivit?t zu dokumentieren, so dass m?gliche Ver?nderungen, die durch solche Aktivit?ten verursacht werden, exakt registriert werden k?nnen.
Ein derartiges fl?chendeckendes Monitoring ist in der Antarktis nicht m?glich. Um jedoch die Datengrundlage in der Antarktis kontinuierlich zu erweitern und zukünftig Auswirkungen in gr??eren Regionen erfassen zu k?nnen, f?rdert das UBA mehrere Monitoringprojekte über die Sie sich ausführlich auf den n?chsten Seiten informieren k?nnen. Dazu geh?ren:
- Walmonitoring? Antarktis
- Umweltmonitoring auf King George Island
- Satellitengestützes Pinguinmonitoring