Die Nutzung und Beeinflussung der Umwelt durch die Landwirtschaft ist in zentralen umweltrechtlichen Gesetzen geregelt, beispielsweise im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesbodenschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundesimmissionsschutzgesetz. Relevant für den Umweltschutz in der Landwirtschaft sind daneben das Beihilferecht und die Regelungen des landwirtschaftlichen Fachrechts, bspw. des Dünge- und Pflanzenschutzmittelrechts, da auch sie wesentliche Anforderungen des Umweltschutzes an die landwirtschaftliche Produktion enthalten.
Die rechtlichen Anforderungen des Umweltschutzes an die Landwirtschaft reichen nach Auffassung des Umweltbundesamtes derzeit noch nicht aus, um die Landwirtschaft wirksam in Richtung eines nachhaltigeren Umgangs mit den natürlichen Ressourcen zu steuern und die Umweltqualit?tsziele für Wasser, Boden, Luft und Klima zu erreichen. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, die Umweltaspekte im Landwirtschaftsrecht weiter zu st?rken.