Das BMG beruft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den zust?ndigen obersten Landesbeh?rden die Mitglieder der Kommission für eine Sitzungsperiode von vier Jahren.
Die Mitgliedschaft in der BWK ist ehrenamtlich. Die Kommissionsmitglieder kommen aus universit?ren Einrichtungen, Landesbeh?rden und Gesundheits?mtern. Neben den berufenen Mitgliedern und st?ndigen G?sten? nehmen an den Sitzungen auch die Vertreter des BMG, des BMUB, des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des UBA teil. Bei Bedarf l?dt die Kommission zus?tzliche Sachverst?ndige als Experten ein.
Die BWK diskutiert über aktuelle Fragen und Probleme der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene und gibt hierzu Empfehlungen heraus, insbesondere zum vorbeugenden Gesundheitsschutz. Diese Empfehlungen der BWK werden in der Zeitschrift Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz ver?ffentlicht und sind dem Charakter nach Sachverst?ndigengutachten. Die Empfehlungen der BWK dienen vor allem den Gesundheits?mtern und Badbetreibern als Handlungsgrundlage.