Alternativ zu den in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) angegebenen Verfahren (Referenzverfahren) kann das Umweltbundesamt nach Paragraf 15 Absatz 1 TrinkwV gleichwertige mikrobiologische Nachweisverfahren für die überwachungsparameter in einer Liste bekannt geben. Die Liste wurde bis 2006 in der Zeitschrift "Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz" ver?ffentlicht. Die aktuelle Fassung der Liste wird gem?? Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung nicht mehr im Bundesgesundheitsblatt, sondern auf dieser Internetseite des UBA ver?ffentlicht.
Im Nachtrag zur Liste alternativer Verfahren werden weitergehende Erl?uterungen zu Parametern, dem Untersuchungsgang und zur Bewertung der Befunde gegeben.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit eines Verfahrens als Anspruch zur Aufnahme in die oben genannte Liste ist durch Vergleichsuntersuchungen nach DIN EN ISO 17994 zu erbringen. Ein entsprechender Antrag ist an das Umweltbundesamt zu richten. Das Umweltbundesamt überprüft dann, ob die Kriterien der Gleichwertigkeit erfüllt sind und das Nachweisverfahren in die Liste der alternativen Verfahren aufgenommen werden kann.