Im Jahr 1993 hat die Zentrale Melde- und Auswertestelle für St?rf?lle und St?rungen (ZEMA) im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. Durch die ZEMA werden alle nach der St?rfall-Verordnung meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in einer Datenbank sowie Jahresberichten ver?ffentlicht.
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Die meldepflichtigen Ereignisse werden ihrem Gefahrenpotenzial entsprechend in ?St?rf?lle“ und in ?St?rungen des bestimmungsgem??en Betriebs“ unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse ist eine wichtige Grundlage, um den Standes der Sicherheitstechnik weiterentwickeln zu k?nnen.
Im Zeitraum von 1980 bis 2018 wurden in der Datenbank der ZEMA 771 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2014 vor.
Gemeldete Ereignisse 2000 bis 2018
Das Balkendiagramm zeigt die Anzahl der nach der St?rfall-Verordnung gemeldeten Ereignisse in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2018. Im Jahr 2018 gab es 15 St?rf?lle gem?? Anhang VI Teil 1 der St?rfall-Verordnung. Hinzu kamen sieben technisch bedeutsame Betriebsst?rungen gem?? Anhang VI, Teil 1, II der St?rfall-Verordnung und weitere zwei Betriebsst?rungen mit Stofffreisetzung oder -reaktion gem?? Anhang VI, Teil 1, III der St?rfall-Verordnung. Die normierte Anzahl der Ereignisse lag bei 6,6 Ereignissen pro 1.000 Betriebsbereiche und ist damit etwas niedriger als im Jahr 2017.
Nach der St?rfall-Verordnung gemeldete Ereignisse Quelle: Umweltbundesamt/ZEMADiagramm als PDF
?Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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